Das Bezirksgericht Traun hat diese Woche nach einem zweijährigen Rechtsstreit ein Urteil gesprochen, das für Aufsehen sorgt. Zum ersten Mal wurde in Österreich eine beklagte Partei wegen zu lauten Froschquakens verurteilt. Der Nachbar fühlte sich im Schlaf gestört und hatte den Prozess angestrengt. Das Gericht bestellte unter anderem einen Lärmschutztechniker, der mehrere Tage vor Ort weilte und ein Gutachten verfasste, auf dessen Grundlage der Schwimmteichbesitzer schließlich schuldig gesprochen wurde.
Für die Lösung des Problems hatte der Anwalt der klagenden Partei einen bemerkenswerten Vorschlag parat. Der Verurteilte solle einen Froschschutzzaun um den Schwimmteich legen, der verhindert, dass neue Frösche zuziehen. Man beachte die feine semantische Ironie in der Umdeutung des Wortes Froschschutzzaun. Diese Vorrichtung wurde eigentlich zum Schutz von, nicht vor Fröschen entwickelt. Eher mit der Brechstange ist dieser Rat aber, was die juristische Konsequenz betrifft. Amphibien stehen unter striktem Naturschutz. Es ist alles verboten, was die Tiere in ihrer Fortpflanzung hindert. Da der Schwimmteich seit 20 Jahren existiert, ist davon auszugehen, dass hier zahlreiche Arten betroffen sind. Sollte der Nördliche Kammmolch darunter sein, würde ein entsprechender Zaun sogar gegen EU-Recht verstoßen, denn diese Art steht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Philosophisch gesehen sind solche verfahrenen Situationen ein Dilemma, juristisch gesehen ist das eine dauerhafte Einnahmequelle, für den Normalverbraucher ist es eine Chuzpe, und für den Naturschutz eine Katastrophe, die sich durch die unsachgemäße Berichterstattung in ihrer Wirkung noch vervielfacht. In der Zeit im Bild vom 7. August um 19:30 war der Beitrag die humoristische Meldung zum Schluss. Man fragt sich allerdings, was an Prozesskosten von 30.000 Euro, die der Beklagte jetzt zu zahlen hat, lustig sein soll, vor allem, wenn man die Konsequenzen für den Artenschutz bedenkt. Wer das Geld statt für Rechtsstreitigkeiten lieber für andere Unterhaltungsmöglichkeiten ausgibt, greife zur Schaufel und schütte sein Biotop schleunigst wieder zu.
Versagt hat hier nicht nur die nachbarschaftliche Bereitschaft, Konflikte amikal im Gespräch zu lösen. Hier sind meiner Meinung nach auch die Kommunen gefordert. Der Anwalt der klagenden Partei meinte gegenüber dem ORF: „Das Gericht hat festgestellt, dass sich die Frösche im Teich des Nachbarn explosionsartig vermehrt haben und zuletzt circa 50 Frösche den Teich besiedelt haben.“1
Man fragt sich mit Verlaub, wie das Gericht das festgestellt hat. In einem gut eingespielten Biotop, das seit 20 Jahren existiert, kann ich mir nur schwer vorstellen, wie mehr als eine Handvoll Kaulquappen pro Saison durchkommen können. Es wird wohl eher so sein, dass die Trockenheit der letzten Jahre alternative Laichgewässer versiegen hat lassen. Als Reaktion wandern die Frösche dann in großer Zahl in Siedlungsgebiete und bevölkern Schwimmteiche.
Wenn der Gesetzgeber den Naturschutz ernst meint, sollte er die Kommunen auch dazu anhalten, eine Mindestzahl an Laichgewässern für problematische Arten zu erhalten. Hier müsste es dann unbürokratisch möglich sein, bei der Naturschutzbehörde eine Übersiedelung von lärmenden Fröschen zu beantragen, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Das würde die finanzielle Gefahr für Teichbesitzer minimieren und hätte einen Multiplikatoreffekt für den Artenschutz, weil man sich keine Sorgen machen muss, dass Froschlärm im eigenen Biotop zur Armutsfalle wird, aus der es auf legalem Weg eigentlich keinen Ausweg gibt. Wer Lösungen sucht, sollte bei Problemen mit Amphibien jedenfalls einen Herpetologen konsultieren und keinen Juristen, der in so einem Fall recht gut davon lebt, dass der Konflikt eskaliert.

























